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15.01.10: ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System soll dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor Sozialbehörden elektronisch zur Verfügung zu stellen. Derzeit ist nach § 95 SGB IV vorgesehen, dass die ELENA-Datenbank für folgende Bescheinigungen genutzt werden soll: -Arbeitsbescheinigung, Auskunft über die Beschäftigung, Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag und Einkommensnachweise. Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens bilden die vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten. Weitere Informationen aus Sicht des Datenschutzes finden Sie dazu auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Scharr. |