Datenschutz
Die meisten Unternehmen sind verpflichtet, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Bereits ab 10 Arbeitnehmer, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter verbindlich vorgeschrieben. Unternehmen, die gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen, müssen mit Geldbußen bis zu 250.000 Euro rechnen.
Die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz geregelt:
- Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
- Verpflichtung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes
- Erstellung und Aktualisierung des „Verfahrensverzeichnisses für Jedermann"
- Erstellung und Aktualisierung der „internen Verarbeitungsübersicht"
- Durchführung von Vorab-Kontrollen
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
- Überwachung der technisch-organisatorischen Maßnahmen
- Kontakt zur staatlichen Aufsichtsbehörde
- Erarbeitung von Zusatzfestlegungen für spezielle organisatorische und technische Verfahren
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen: Entweder wird ein innerbetrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt, oder das Unternehmen entscheidet sich für einen externen Datenschutzbeauftragten. BSP. SECURITY bietet verschiedene Dienstleistungen sowohl für interbetriebliche als auch für externe Datenschutzbeauftragte.
Wir beraten Sie gerne individuell, um die für Ihr Unternehmen optimale Lösung zu finden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Der Datenschutzbeauftragte
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BSP. SECURITY ist Mitglied in folgenden Verenigungen: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 14:16 Uhr |